Schiffahrtsverbot im Bereich der Seebadanlage
der Stadtgemeinde Neusiedl am See

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
Gesetzliche Grundlagen

Verordnung vom 13. Juni 1983

19.7.1983
§ 11 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 31 Abs. 4 des Schiffahrtspolizeigesetzes
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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