Aufhebung des Schlachthofzwanges
für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
Verordnung vom 20. Jänner 1972 1.1.1974
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
Verfügung des Landeshauptmannes vom 4. April 1935, Zahl III/1-75/8-1935, mit welcher für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See die Benützung von Privatschlachthäusern untersagt wird
1.1.974