Aufhebung des Schlachthofzwanges
für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See
Jeweilige Fassungen
LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
Verordnung vom 20. Jänner 1972
6/1972
1.1.1974
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
Verfügung des Landeshauptmannes vom 4. April 1935, Zahl III/1-75/8-1935, mit welcher für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See die Benützung von Privatschlachthäusern untersagt wird
1.1.974