Verordnung des Landeshauptmannes betreffend die
Sonn- und Feiertagsruhe, sowie die Mittagspause in den öffentlichen Apotheken
Jeweilige Fassungen
LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
Verordnung vom 1. September 1948
11/1952
1.9.1948
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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