Verordnung des Landeshauptmannes betreffend die
Sonn- und Feiertagsruhe, sowie die Mittagspause in den öffentlichen Apotheken

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens

Verordnung vom 1. September 1948

1.9.1948
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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