FESTSETZUNG DER BAUSCHBETRÄGE FÜR DIE FÜHRUNG DER STAATSBÜRGERSCHAFTSEVIDENZ
Jeweilige Fassungen
LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
Verordnung vom 22. Mai 2002
58/2002
30.5.2002
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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