VEREINBARUNG ÜBER DIE AUFTEILUNG UND VERWENDUNG DER NACH § 4 Z 2 DES KATASTROPHENFONDSGESETZES 1986, BGBL. NR. 396, ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN MITTEL FÜR EIN WARN- UND ALARMSYSTEM SOWIE DIE EINRÄUMUNG WECHSELSEITIGER BENÜTZUNGSRECHTE AN DEN ANLAGEN DIESES SYSTEMS
Jeweilige Fassungen
LGBl. Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem WORTPROTOKOLL der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist