VEREINBARUNG
ÜBER DIE AUFTEILUNG UND VERWENDUNG DER NACH § 4 Z 2 DES KATASTROPHENFONDSGESETZES 1986, BGBL. NR. 396, ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN MITTEL FÜR EIN WARN- UND ALARMSYSTEM SOWIE DIE EINRÄUMUNG WECHSELSEITIGER BENÜTZUNGSRECHTE AN DEN ANLAGEN DIESES SYSTEMS

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem
WORTPROTOKOLL
der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist
RV
AB
Zahl

Geltende Fassung

13.2.1988
6
15 - 6
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen: