VEREINBARUNG GEM. ART. 15a B-VG
ÜBER DEN AUSBAU DES INSTITUTIONELLEN KINDERBETREUUNGSANGEBOTS
UND ÜBER DIE EINFÜHRUNG DER VERPFLICHTENDEN FRÜHEN SPRACHLICHEN FÖRDERUNG IN INSTITUTIONELLEN KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN SOWIE SCHAFFUNG EINES BUNDESWEITEN VORSCHULISCHEN BILDUNGSPLANES

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem
WORTPROTOKOLL
der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist
RV
AB
Zahl

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 16. Juli 2008

1.1.2008
19
19 - 520
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen: