VEREINBARUNG
ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER GEMEINSAMEN SACHVERSTÄNDIGENKOMMISSION
IN TIERZUCHTANGELEGENHEITEN (TIERZUCHTRAT)

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem
WORTPROTOKOLL
der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist
RV
AB
Zahl

Geltende Fassung

3.1.2009
19
19 - 543
Kdm. vom 1. April 2009 betreffend den Beitritt Oberösterreich und Kärnten zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG u.ber die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat)
Für Oberöstereich und Kärnten:
19.3.2009
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen: