Verordnung des Landeshauptmannes,
mit der im Bundesland Burgenland Behörden bestimmt werden, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben
Jeweilige Fassungen
LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
Verordnung vom 20.9.1999
56/1999
28.9.1999
Verordnung vom 27. November 2012
82/2012
20.12.2012
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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