Verordnung des Landeshauptmannes,
mit der im Bundesland Burgenland Behörden bestimmt werden, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben

Jeweilige Fassungen

LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens

Verordnung vom 20.9.1999

28.9.1999
Verordnung vom 27. November 2012 20.12.2012
Dem Rechtsbestand nicht mehr angehörende Normen:
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