DER GEMEINDERAT


Aufgaben
Der Gemeinderat ist in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde das oberste Organ.


Anzahl der Mitglieder
Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats hängt von der Anzahl der Wahlberechtigten in der Gemeinde ab.
 

Funktionsdauer
Die Mitglieder des Gemeindervorstands werden auf die Funktionsdauer des Gemeinderats gewählt.

Rechte der Mitglieder des Gemeinderats
Durch die Wahl erhält das Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Ausübung des Gemeinderatsmandates.

Freies Mandat
Jedes Mitglied des Gemeinderates ist bei der Ausübung seines Amtes frei und an keine Weisungen gebunden.

Wahl des Gemeinderats
Die Wahlen in den Gemeinderat finden auf Grund des Verhältniswahlrechtes statt


Grundsätze des Wahlrechtes
Es herrscht ein gleiches, unmittelbares, geheimes und persönliches Verhältniswahlrecht.
 

Passives Wahlrecht
In den Gemeinderat wählbar sind Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gemeindewahlordnung
Die näheren Bestimmungen über die Wahl werden durch die Gemeindewahlordnung getroffen.

Anfechtung der Gemeinderatswahl
Die Gemeinderatswahl kann angefochten werden und kann vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden.

Geschäftsführung des Gemeinderats
Die Bestimmungen über die Geschäftsführung enthalten Regelungen für das Verfahren dieses Kollegialorgans.