Einberufung des Gemeindevorstands
Der Gemeindevorstand wird zu einer Sitzung durch den Bürgermeister oder bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter einberufen.


Tagesordnung
Die Tagesordnung ist die Grundlage für den Verlauf der Sitzung des Gemeindevorstands. Sie wird vom Bürgermeister festgesetzt.
 
Abstimmung
Die Gemeindeordnung kennt als Beschlußerfordernis die einfache Mehrheit, die Zwei-Drittel-Mehrheit und die Einstimmigkeit.
Als Abstimmungsmethode ist das Heben der Hand, die geheime Abstimmung, die Abstimmung mittels Stimzettels, die namentliche Abstimmung und die Stimmenthaltung vorgesehen.

Beschlussfähigkeit
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden und mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sind.

Vorsitzender des Gemeindevorstands
Den Vorsitz im Gemeindevorstand führt der Bürgermeister. Im Verhinderungsfalle führt den Vorsitz der Vizebürgermeister.


Geschäftssprache in den Sitzungen
Die Geschäftssprache in den Sitzungen des Gemeindevorstands ist die deutsche Sprache.
 


Öffentlichkeit
Die Gemeindevorstandssitzungen sind nicht öffentlich.


Rechte der Mitglieder des Gemeindevorstands
Die Mitglieder des Gemeindevorstands sind berechtigt in den Gemeinderatssitzungen das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen, Anfragen an den Bürgermeister, an die Mitglieder des Gemeindevorstands sowie an Ausschussvorsitzende zu richten und das Stimmrecht auszuüben sowie in die Akten von Verhandlungsgegenständen Einsicht zu nehmen.


Verhandlungsschrift
Die Verhandlungsschrift dient der Dokumentation des Verlaufes und des Inhaltes der Gemeindevorstandssitzungen.
 


Anwesenheitspflicht der Gemeindevorstandsmitglieder
Die Mitglieder des Gemeindevorstands haben an den Sitzungen des Gemeindevorstands teilzunehmen.
 

Geschäftsordnung des Gemeindevorstands
Der Gemeinderat hat für den Gemeindevorstand eine Geschäftsordnung zu beschliessen.



GESCHÄFTSFÜHRUNG DES GEMEINDEVORSTANDS