Die konstituierende Sitzung ist die erste nach erfolgter Wahl des Gemeinderates stattfindende Sitzung, in der der Gemeindevorstand zu wählen ist (§ 79 GemWO). Die konstituierende Sitzung und die Wahl des Gemeindevorstandes hat der neu gewählte Bürgermeister, wenn dieser jedoch erst vom Gemeinderat aus der Mitte seiner Mitglieder zu wählen ist, das an Jahren älteste Mitglied des Gemeinderates zu leiten. Eine Angelobung der Gemeinderatsmitglieder kann in dieser Sitzung nur dann erfolgen, wenn der "vom Volk gewählte" Bürgermeister vom Bezirkshauptmann bereits angelobt worden ist. Für den Fall, dass der Bürgermeister vom Gemeinderat zu wählen ist, ist eine sofortige Angelobung der Mitglieder des Gemeinderates nicht möglich, da der Bürgermeister zuerst vom Bezirkshauptmann anzugeloben ist. S. auch ›››››››.
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