Genehmigungsvorbehalte finden sich nicht nur in der Gemeindeordnung selbst (§ 87), sondern auch in anderen Landesgesetzen (z.B. § 27 Gemeindebedienstetengesetz und § 18 Abs. 6 Raumplanungsgesetz). Über das Wesen des Genehmigungsvorbehaltes s. ›››››››