„Entgelte“ sind Geldleistungen, die sich aus einer privatrechtlichen Grundlage ableiten. Ist aber die Rechtsgrundlage dieser Leistung eine öffentlich-rechtliche, dann handelt es sich um eine Gebühr oder einen Beitrag. S. auch >>>>. Die Gemeinde ist in ihrer Wahl, ob sie für eine Tätigkeit die hoheitliche oder privatwirtschaftliche Rechtsform vorzieht, nicht frei, sondern nur dann, wenn das Gesetz bestimmte Tätigkeiten nicht der Hoheitsverwaltung vorbehält;?andererseits ist ein hoheitliches Vorgehen aber nur zulässig, „wenn das Gesetz die Befugnis zu einem solchen Vorgehen deutlich erkennbar eingeräumt“ hat. (VfSlg. 4957/1965) |
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