Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit sind solche institutionelle Einrichtungen der Gemeinde, die über eine vollständige Rechnungsführung verfügen, weitgehende Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Hauptfunktion besitzen und mindestens zur Hälfte kostendeckend geführt werden (§ 16 VRV 1997). S. auch RZ >>>>>>>>. |
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