Unter „Prüfbericht“ ist - soweit es sich um Kapitalgesellschaften handelt - der Prüfungsbericht gem. § 273 UGB zu verstehen. Der Prüfbericht enthält insbesondere die Feststellung, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (S. hiezu und zur Bedeutung des Bestätigungsvermerkes >>>. |
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