Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde wird rechtswirksam, sobald der genehmigende Bescheid der Gemeinde zukommt. Mit diesem Zeitpunkt werden die nicht schriftlich abgeschlossenen Rechtsgeschäfte gegenüber Dritten wirksam. Schriftlich abgeschlossene Rechtsgeschäfte werden hingegen Dritten gegenüber erst mit der Beurkundung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung auf dem Schriftstück rechtswirksam. |
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